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MITARBEITER- UND ARBEITSRECHTE

EnerSys und seine weltweiten Tochtergesellschaften (gemeinsam „EnerSys“, „Unternehmen“, „wir“ oder „uns“) schätzen ihre Mitarbeiter. Die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Unternehmens hängt von jedem Mitarbeiter auf der ganzen Welt ab. Wir setzen uns für sichere und integrative Arbeitsplätze ein, die auf anerkannten Menschenrechten basieren und an denen alle Mitarbeiter geschätzt und ermutigt werden, ihr Bestes zu geben.

Diese Richtlinie verdeutlicht unsere Bemühungen um einen offenen, respekt- und würdevollen Umgang mit unserer Belegschaft und ihrer Arbeitsumgebung. Sie steht im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, umfasst alle in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Rechte, soweit sie auf die Geschäftstätigkeit anwendbar sind, und respektiert die in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankerten Arbeitsrechte. Diese Richtlinie ist in Verbindung mit unserer Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinie und unserer Richtlinie zur sozialen Verantwortung und den Menschenrechten zu lesen, die beide auf unserer Webseite www.enersys.com unter dem Link Nachhaltigkeit zu finden sind.

Wir verpflichten uns insbesondere:

  • mit Integrität und umfassender Führungsverantwortung in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Regionen, in denen wir tätig sind, zu handeln und Respekt und menschenwürdige Arbeitspraktiken zu fördern;
  • die in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte enthaltenen Leitlinien und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten anwendbaren Rechte einzuhalten; 
  • die Grundsätze der IAO-Übereinkommen, einschließlich CO87 und CO98, zu unterstützen; 
  • die Nutzung aller Formen von Zwangsarbeit zu untersagen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter frei arbeiten und das Unternehmen nach angemessener Vorankündigung verlassen können;
  • die Rechte aller Arbeitnehmer auf Bildung von Mehrparteien- oder anderen Kooperationsinitiativen zum Schutz ihrer Interessen zu respektieren;
  • Gesetze und Vorschriften zum Mindestalter und Verbot der Einstellung von Personen unter 18 Jahren für Positionen, in denen gefährliche Arbeit erforderlich ist, einzuhalten;
  • für alle Mitarbeiter einen fairen Lohn zu gewährleisten, der allen geltenden Lohngesetzen des Landes, in dem sie beschäftigt sind, entspricht;
  • Arbeitsplätze zu unterhalten, die frei von Diskriminierung oder körperlicher oder verbaler Belästigung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck, Hautfarbe, nationaler oder sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder einem anderen durch geltendes Recht geschützten Status sind;
  • der Sicherheit, Gesundheit und dem Wohlergehen unserer Mitarbeiter Priorität einzuräumen und die Entwicklung angemessener Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherzustellen und 
  • mit lokalen Interessensgruppen in der Gemeinschaft zu interagieren, um sicherzustellen, dass wir zuhören, aus ihren Ansichten lernen und diese bei unserer Unternehmensführung berücksichtigen.

Es liegt in der Verantwortung unseres Managements, diese Richtlinie umzusetzen und sie unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden mitzuteilen. Wir überprüfen Zufriedenheit und Engagement unserer Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Rahmen unseres Engagements für diese Richtlinie und gute Geschäftspraktiken.

EnerSys will sicherstellen, dass die Mitarbeiter unsere Richtlinien durch Schulungen kennenlernen, und ermutigt die Mitarbeiter, potenzielle Verstöße zu melden. Mitarbeiter, die Fragen oder Bedenken bezüglich des Standorts haben, an dem sie arbeiten, sollten ermutigt werden, sich an ihren Vorgesetzten, ein Mitglied der Personalabteilung oder ein Mitglied der Rechtsabteilung zu wenden.

Mitarbeiter können ihre Bedenken auch anonym melden, indem sie die Ethik-Hotline von EnerSys anrufen oder eine E-Mail dorthin senden (geltende länderspezifische Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie in Anhang A der Verhaltensrichtlinie von EnerSys).

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern. Nichts in dieser Richtlinie besagt oder impliziert, dass ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern besteht oder dass die Teilnahme an diesem Programm eine Garantie für die Weiterbeschäftigung beim Unternehmen darstellt.

 

David M. Shaffer

President und CEO

UK Gender Pay Gap Report

Seit dem 6. April 2018 sind Arbeitgeber in Großbritannien mit mehr als 250 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, die folgenden vier Arten von Zahlen jährlich auf ihrer eigenen Webseite und auf einer Regierungswebseite zu veröffentlichen:

  • Geschlechtsspezifisches Lohngefälle (Mittelwerte und Medianwerte)
  • Geschlechtsspezifisches Gefälle bei Bonuszahlungen (Mittelwerte und Medianwerte)
  • Anteil der Frauen und Männer, die Boni erhalten
  • Anteil von Männern und Frauen in jedem Quartil der Vergütungsstruktur der Organisation

UK Gender Pay Gap Report